Der Gleichbehandlungsbeauftragte überwacht die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogrammes, welches dem Energieversorgungsunternehmen Handlungspflichten
auferlegt, mittels derer die diskriminierungsfreie Ausübung des Netzgeschäftes gewährleistet werden soll.
Im Klartext: Ein Gleichbehandlungsbeauftragter überwacht das Unternehmen, damit die unterschiedlich "farbigen" Energielieferanten im liberalisierten
Strom- und Gasmarkt auch im Netzgebiet der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH diskriminierungsfrei arbeiten können.
Die gesetzliche Grundlage für den Gleichbehandlungsbeauftragten findet sich im § 7a Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetz.
Ein Gleichbehandlungsbeauftragter ist nicht mit einer Gleichstellungsbeauftragten zu verwechseln.
Die gesetzliche Grundlage für die Gleichstellung von Mann und Frau hingegen findet sich im Bundesgleichstellungsgesetz.
Aus dem § 16 Absatz 1 des Bundesgleichstellungsgesetz ergibt sich, dass nur eine Frau eine Gleichstellungsbeauftragte werden kann.